Sicherheitshinweise

Mit Mietbeginn sind vom Mieter zum Schutz spielender Kinder und zum
Schutz der gemieteten Objekte während des gesamten Mietzeitraumes die folgenden
Sicherheitshinweise zu beachten:

  1. Der Mieter hat Aufsichtspflicht während des Spielens der Kinder auf der Hüpfburg.
  2. Die Hüpfburg ist nur für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren geeignet. Die Benutzung
    durch Erwachsene ist strengstens untersagt.
  3. Das max. zulässige Gewicht je Kind und das max. zulässige Gesamtgewicht ist gem. den technischen Daten der Hüpfburg zwingend einzuhalten.
  4. Es dürfen max. 5 Kinder zeitgleich auf der Hüpfburg spielen.
  5. Die Aufstellfläche für die Hüpfburg ist vor dem Aufbau von spitzen Gegenständen zu
    befreien. Die Aufstellung erfolgt auf einer ebenen Fläche. Bei feuchtem oder hartem
    Untergrund ist eine Unterlegplane zu verwenden. Auf Kiesflächen ist die Aufstellung
    untersagt. Die Hüpfburg und die Unterlegplane sind mit Bodenankern zu sichern. Das
    Durchstechen der Unterlegplane mit Bodenankern ist zu unterlassen.
  6. Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, etc. dürfen durch die Hüpfburg nicht
    behindert werden. Zu anderen Objekten oder Gegenständen sind folgende
    Sicherheitsabstände einzuhalten: Eingangsbereich 3,5 m, Seiten und Rückseite 1,8 m.
    Zu Wärmequellen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern einzuhalten
  7. Das Ziehen der Hüpfburg oder der Unterlegplane über jeglichen Boden ist während
    des Transports untersagt. Für den Auf- oder Abbau sind die Hüpfburg und die
    Unterlegplane an Ihrem Aufstellungsort auseinander- bzw. zusammenzufalten.
  8. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf
    nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden. Das Gebläse
    darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Der Anschluss des
    Gebläses an die Hüpfburg erfolgt im Winkel von 90 Grad. Der Luftkanal der Hüpfburg
    darf nicht verdreht sein. Während der Benutzungsdauer muss das Gebläse immer in
    Betrieb bleiben. Das Gebläse ist mit Bodenankern zu sichern.
  9. Die Hüpfburg darf erst betreten werden, wenn diese vollständig aufgeblasen ist.
    Während des Ablassens der Luft aus der Hüpfburg darf sich niemand darin
    befinden.
  10. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen, Brillen, spitzen oder scharfkantigen
    Gegenständen, Schmuckstücken, Essen und Getränke ist zu unterlassen. Berührungen
    der Hüpfburg mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sind untersagt.
  11. Kinder sind vom Gebläse fernzuhalten.
  12. Das Klettern der Kinder über die Hüpfburg ist unverzüglich zu unterbinden.
  13. Rauchen in unmittelbarer Nähe der Hüpfburg ist nicht erlaubt.
  14. Bei starkem Wind, Sturm, Regen oder Hagel ist der Betrieb der Hüpfburg unverzüglich
    einzustellen und die Hüpfburg inkl. Zubehör an einen trockenen und
    witterungsgeschützten Bereich unterzustellen.
  15. Nach dem Gebrauch ist die Hüpfburg inkl. Zubehör bis zur Rückgabe an einen
    trockenen und witterungsgeschützten Bereich sicher aufzubewahren.